Gehaltsvorschuss für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Gehaltsvorschuss für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Gehaltsvorschuss für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Ob unerwartete Ausgaben, familiäre Notfälle oder ein Umzug – manchmal wird das Geld vor dem Monatsende knapp. In solchen Situationen denken viele Beschäftigte im Staatsdienst an eine vorzeitige Auszahlung ihres Gehalts. Doch wie funktioniert ein Gehaltsvorschuss für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst? Gibt es besondere Regeln oder Ansprüche?

In diesem Artikel erklären wir, was Beamte beachten müssen, wie die Antragstellung funktioniert und wann der Dienstherr tatsächlich verpflichtet ist, einen Vorschuss zu gewähren.


💡 Was bedeutet Gehaltsvorschuss für Beamte?

Ein Gehaltsvorschuss ist eine vorzeitige Auszahlung eines Teils der Dienstbezüge – also Geld, das einem Beamten oder Angestellten ohnehin zusteht, aber vor dem regulären Zahltag ausgezahlt wird.

Wichtig:
Ein Vorschuss ist kein zusätzliches Einkommen, sondern lediglich eine Vorauszahlung auf bereits verdiente Bezüge.

Beispiel:
Ein Beamter erhält monatlich 3.200 € netto. Mitte des Monats beantragt er einen Vorschuss von 1.000 €. Am Monatsende bekommt er dann 2.200 €.

Das Verfahren ist im öffentlichen Dienst klar geregelt – je nachdem, ob man Beamter, Angestellter nach TVöD/TV-L oder in einem Landesdienst beschäftigt ist.


⚖️ Rechtsgrundlage für den Gehaltsvorschuss im öffentlichen Dienst

Die Regelungen zu Vorschüssen finden sich in den sogenannten Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder sowie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Im Kern gilt:

  • Beamte unterliegen den Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) oder der entsprechenden Landesbesoldungsgesetze.

  • Angestellte orientieren sich am § 24 TVöD (bzw. TV-L für Landesbedienstete).

Dort heißt es sinngemäß:

Ein Vorschuss auf Bezüge darf gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht oder der Beamte bereits einen Teil seiner Dienstleistung erbracht hat.

Das bedeutet: Der Vorschuss ist keine Pflichtleistung, sondern eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn.


🧾 Wer darf einen Gehaltsvorschuss beantragen?

Grundsätzlich können sowohl Beamte als auch Angestellte im öffentlichen Dienst einen Vorschuss beantragen.

Beamte:

  • müssen sich an ihre Bezügestelle oder Personalstelle wenden,

  • können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen,

  • sollten den Grund und den gewünschten Betrag angeben.

Angestellte (TVöD / TV-L):

  • stellen den Antrag über den Dienstweg, meist über den Vorgesetzten oder die Personalabteilung,

  • der Antrag wird an die Entgeltabrechnung oder Kasse weitergeleitet.


📋 Voraussetzungen für einen Gehaltsvorschuss für Beamte

Ein Gehaltsvorschuss wird im öffentlichen Dienst nicht automatisch gewährt, sondern nur bei einem berechtigten Anlass.

Mögliche Gründe sind:

  • Unerwartete finanzielle Notlage (z. B. Krankheit, Unfall, Wohnungsbrand)

  • Wohnungswechsel oder Umzug aus dienstlichen Gründen

  • Verzögerte Gehaltszahlung bei Neueinstellungen oder Systemumstellungen

  • Nachzahlungen oder Korrekturen der Besoldung

Wichtig ist immer, dass der Antrag begründet und verhältnismäßig ist.


💶 Höhe und Rückzahlung des Vorschusses

Die Höhe des Gehaltsvorschusses für Beamte hängt vom Einzelfall und den Vorgaben des Dienstherrn ab.

  • In der Regel wird nur ein Teil der monatlichen Bezüge ausgezahlt – meist zwischen 25 % und 50 %.

  • Der Vorschuss wird mit der nächsten regulären Gehaltszahlung verrechnet.

  • In besonderen Fällen (z. B. Umzug oder Nachzahlungen) kann auch ein höherer Betrag genehmigt werden.

  • Die Rückzahlung erfolgt automatisch, indem die ausgezahlte Summe vom nächsten Monatsgehalt abgezogen wird.

Wichtig: Ein Gehaltsvorschuss darf nicht dazu führen, dass im Folgemonat kein Gehalt mehr zur Verfügung steht – daher prüfen Kassenstellen genau, wie viel bewilligt werden kann.


🧮 Beispiel aus der Praxis

Frau M., Beamtin auf Lebenszeit, muss kurzfristig eine neue Wohnung beziehen und die Kaution zahlen.
Sie beantragt beim Landesamt einen Vorschuss von 1.500 €.

Die Bezügestelle prüft den Antrag, erkennt die dienstliche Begründung (Umzug wegen Versetzung) an und zahlt den Betrag innerhalb weniger Tage aus.
Am nächsten regulären Zahltag wird der Vorschuss automatisch verrechnet – Frau M. erhält 1.500 € weniger, da sie das Geld bereits im Vormonat bekommen hat.

Ergebnis: schnell, transparent, unbürokratisch – und steuerlich korrekt.


🧾 Steuerliche Behandlung des Gehaltsvorschusses

Auch im öffentlichen Dienst gilt das steuerliche Zuflussprinzip (§ 38a EStG).
Das bedeutet: Der Vorschuss wird in dem Monat versteuert, in dem er ausgezahlt wurde.

Die Lohnsteuer und Sozialabgaben werden automatisch in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Beamte müssen sich also nicht selbst um die Versteuerung kümmern.

Es entstehen keine steuerlichen Nachteile, da sich die Zahlungen über das Jahr hinweg ausgleichen.


🏛️ Unterschiede zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Je nach Dienstherr gelten leicht unterschiedliche Regelungen:

  • Bundesbeamte: Richtlinien im Bundesbesoldungsgesetz (§ 12 BBesG)

  • Landesbeamte: Landesbesoldungsgesetze, z. B. Art. 10 BayBesG (Bayern), § 15 LBesG NRW

  • Kommunale Angestellte: Tarifrecht nach TVöD-VKA

In der Praxis ähneln sich die Verfahren stark – Unterschiede gibt es vor allem bei Zuständigkeiten und Antragswegen.


💬 Tipps für den Antrag auf Gehaltsvorschuss für Beamte

  1. Rechtzeitig beantragen: Je früher du den Antrag stellst, desto schneller wird er bearbeitet.

  2. Begründung angeben: Kurze, sachliche Erklärung reicht – z. B. „Umzug aus dienstlichen Gründen“.

  3. Schriftliche Bestätigung anfordern: Lass dir Bewilligung und Rückzahlungsplan geben.

  4. Keine Mehrfachanträge: Mehrere Vorschüsse in kurzer Zeit wirken unseriös.

  5. Notlagen nachweisen: In Härtefällen (z. B. Krankheit, familiäre Belastung) Belege beifügen.


⚠️ Wann kann ein Antrag abgelehnt werden?

Ein Antrag auf Gehaltsvorschuss für Beamte kann abgelehnt werden, wenn:

  • kein dienstlicher oder wirtschaftlicher Grund vorliegt,

  • der Vorschuss unangemessen hoch ist,

  • frühere Vorschüsse noch nicht zurückgezahlt wurden,

  • oder der Antrag nicht ausreichend begründet ist.

In solchen Fällen hilft es, einen neuen, realistischeren Antrag zu stellen oder auf alternative Hilfen (z. B. Darlehen aus Fürsorgefonds) zurückzugreifen.


✅ Fazit: Gehaltsvorschuss für Beamte – möglich, aber geregelt

Ein Gehaltsvorschuss für Beamte ist grundsätzlich erlaubt und in vielen Fällen problemlos möglich – insbesondere bei Umzügen, Notlagen oder verspäteten Gehaltszahlungen.

Allerdings ist er keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Ermessensleistung des Dienstherrn.
Wer seinen Antrag gut begründet, realistische Beträge nennt und rechtzeitig handelt, hat sehr gute Chancen auf Bewilligung.

Kurz gesagt:

Der Gehaltsvorschuss für Beamte ist eine faire, rechtssichere Lösung für kurzfristige Engpässe – wenn man die Regeln kennt und verantwortungsvoll damit umgeht. 💼💶

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